Um für ein Gerät Zugang zum Market zu erhalten muss das Gerät eine
Reihe von Anforderungen unterstützen.
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What kinds of devices can be Android compatible?
The Android software can be ported to a lot of different kinds of
devices, including some on which third-party apps won’t run properly.
The Android Compatibility Definition Document (CDD) spells out the
specific device configurations that will be considered compatible.
For example, though the Android source code could be ported to run on
a phone that doesn’t have a camera, the CDD requires that in order to
be compatible, all phones must have a camera. This allows developers
to rely on a consistent set of capabilities when writing their apps.
The CDD will evolve over time to reflect market realities. For
instance, the 1.6 CDD only allows cell phones, but the 2.1 CDD allows
devices to omit telephony hardware, allowing for non-phone devices
such as tablet-style music players to be compatible. As we make these
changes, we will also augment Android Market to allow developers to
retain control over where their apps are available. To continue the
telephony example, an app that manages SMS text messages would not be
useful on a media player, so Android Market allows the developer to
restrict that app exclusively to phone devices.
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Das Dokument gibt es hier: http://source.android.com/compatibility/downloads.html
und schreibt unter anderem GPS und Bluetooth vor, was in den meisten
Tabs die gerade auf der IFA vorgestellt werden fehlt. Ab Android 2.2
ist Telefonhardware nicht mehr zwingend erforderlich. Es muss
lediglich eine Implementierung der API vorliegen die nichts tut.
Wenn man sich die FAQ anschaut macht diese Restriktion durchaus Sinn,
da Entwickler ein fixes Feature Set brauchen um ihre Apps mit
möglichst wenig Aufwand auf der Unmenge an Geräten lauffähig zu
halten.
Über die Wahl der Restriktionen lässt sich sicherlich streiten. Was
ich nicht ganz verstehe warum die Hersteller der Android Tablets sich
nicht an diese Restriktionen halten … gerade GPS und Bluetooth
dürfte doch nicht so teuer sein, das deswegen die Kompabilität
wegfällt.
Der Deutsche Bundestag möge sich dafür aussprechen keine Ganzkörperscanner (auch Nacktscanner genannt) an deutschen Flughäfen zuzulassen.
Begründung
Der Einsatz von Nacktscanner ist ein tiefer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Flugreisenden und ein Angriff auf die Menschenwürde die durch Artikel 1 des Grundgesetzes besonders geschützt ist.
Helft mit, das wir in Zukunft auch weiterhin ohne Demütigung und Verstrahlung in den Urlaub fliegen können. (Nach Gerüchten sollen Vielflieger von den Scans ausgenommen werden. Es bleibt also wieder an den kleinen hängen)
Unter dem Motto “Here be Dragons” fand zum Jahreswechsel der alljährliche Chaos Computer Congress statt. Das schöne ist das fast das komplette Vortragprogramm online gestellt wurde. Auf der entsprechenden Event Seite lassen sich die einzelnen Vorträge runter laden .
Wenn Ihr jetzt meint, das ist mir zu technisch/nerdig/etc… dann liegt Ihr da nur Teilweise richtig. Es sind auch einige politische/kulturelle/lustige Vorträge dabei. Zwei davon möchte ich euch besonders ans Herz legen und somit ermutigen mehr von der höchst interessanten Materie zu genießen. Die Ereignisse des 12.9. und ihre Folgen
Im Rahmen der Demonstration gegen Überwachungswahn, Vorratsdatenspeicherung und die Einschränkung bürgerlicher Freiheitsrechte am 12. September 2009 kam es in den frühen Abendstunden zu gewalttätigen Ausschreitungen von Polizisten gegen Demonstrationsteilnehmer. Den proaktiv gewalttättig agierenden Beamten war dabei offenbar nicht bewußt, daß sie sich den falschen Ort ausgesucht hatten: In unmittelbarer Nähe des CCC-Wagens entstand dabei eine beeindruckend gute Videodokumentation durch mehrere Teilnehmer und ihre mitgebrachten Gerätschaften. Das Video landete noch am Abend im Netz und kurzfristig auch in den konventionellen Medien.
Der CCC hat den Opfern der polizeilichen Gewaltmaßnahmen anwaltliche Unterstützung und die Begleitung des juristischen Verfahrens gegen die Polizisten mit einer Aufbereitung des Dokumentationsmaterials zukommen lassen. Die teilweise in beachtlicher Art und Weise vom dokumentierten Geschehen abweichenden Aussagen der Beamten konnten so Stück für Stück widerlegt werden.
Mit seinen Projekten arbeitet Christoph Faulhaber an einer Fortschreibung von Konzeptkunst, Performance und Sozialer Skulptur. In “Ich wie es wirklich war” berichtet Faulhaber über die Folgen des Projektes Mister Security. „Der Ausgangspunkt für Mister Security ist die Frage, ob es verboten ist, die amerikanische Botschaft zu fotografieren.“ Verkleidet als Angestellter einer Sicherheitsfirma observierte Faulhaber mit seinem Künstlerkollegen Lukasz Chobrok verschiedene Botschaften und gab auf Nachfrage an, den öffentlichen Raum zu überwachen, um die Sicherheit zu erhöhen. Tatsächlich führte die erhöhte Sicherheit zu großen Verunsicherungen. Sie wurde gar als Bedrohung wahrgenommen, wie die Ausweisung des Künstlers aus den USA, mit der das Projekt einen vorläufigen Höhepunkt erlebte, zeigt.
Solltet Ihr Probleme beim Abspielen der Videos haben benutzt den VLC Player . Die Videos sind recht groß, aber auch von hervorragender Qualität. Wer nicht so viel runter laden möchte/kann hat die Möglichkeit die iPod/Phone Version zu nehmen die ist deutlich kleiner. Entsprechende Links auf der Event Seite.